Grizzly AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltungen

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte (gratis und oder kostenpflichtig) akzeptiert der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

  1. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. 

  1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

  1. Bei Live-Streaming Events gilt: Ein Streaming-Code für die jeweilige gekaufte Preiskategorie. Ein Teilen des Codes ist unzulässig. Pro Zuschauer muss ein Eintritt bezogen werden. Ausnahmen bilden Ticket-Pakete, die auf mehrere Personen ausgelegt sind. Hier gilt der Streaming-Code für die entsprechend genannte Anzahl Personen.

  1. Bei speziellen Kombi-Ticketkategorien gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere Verpflegungsangebote, die alkoholische Getränke beinhalten, unterliegen einer Altersprüfung. Bei Missbrauch ist der Veranstalter berechtigt, das entsprechende Ticket zu stornieren.

  1. Ticketkategorien, die nebst einem Eintritt auch einen physischen Postversand enthalten, sind nur innerhalb der Schweiz kaufbar. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Käufe aus dem Ausland zu stornieren.

  1. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Insbesondere Kleinkinder können nur auf Eigenverantwortung der Eltern zugelassen werden. Eine Haftung seitens des Veranstalters für gesundheitliche Schäden wird ausgeschlossen.

  1. Der Veranstalter setzt sich für grösstmögliche Sicherheit ein, kann aber keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art übernehmen.

  1. Der/die Besucher/in verpflichtet sich, die jeweiligen Sicherheitsvorschriften des Veranstalters zu beachten. Nichtbeachtung kann Wegweisung vom Veranstaltungsort und Verfall des Tickets zur Folge haben.

  1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 

  1. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. 

  1. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. 

  1. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. 

  1. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei genereller Absage der Veranstaltung. Bereits erworbene Eintrittskarten können in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen an den jeweiligen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden, an welcher die Tickets erworben wurden.

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nicht. 

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. 

  1. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. 

  1. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. 

  1. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. 

  1. Es werden nur Eintrittskarten akzeptiert, welche in offiziellen Vorverkaufskanälen erworben wurden.

  1. Ton- und Bildaufnahmen jeglicher Art sind verboten.

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen zu erstellen, diese öffentlich zu publizieren sowie die Aufnahmen zur Publikation freizugeben.